Die Frage nach den Tierarztkosten ist legitim und wichtig. Eine Preisliste haben wir nicht auf dieser Seite. Wir möchten hier zeigen, wie Behandlungskosten berechnet werden - und wie wir die Sache mit dem Geld sehen.

 

Tierärztliche Gebühren sind festgelegt  in der Gebührenordnung  für Tierärzte (“GOT”). Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz – es ist alsofür jedermann zugänglich. In dieser Gebührenordnung sind alle Leistungen einzeln aufgelistet und es werden Preise dafür genannt. Selbstverständlich rechnen wir nach der GOT ab. 

Nicht ganz unwichtig im Hinblick auf Behandlungskosten:

Expertise und Erfahrung führen schneller zur Lösung. Das kranke Tier und Sie wollen, dass Diagnostik und Therapie schnell auf den Punkt kommen und genau das spart dem Tierhalter Geld und Zeit. Nicht, dass wir immer die richtige Idee hätten, wer könnte das von sich behaupten - aber wir sind keine Anfänger.


Wer den “billigen Jakob” sucht, möge weitersuchen. Wir sind das nicht. Aber teuer sind wir gewiss auch nicht. Wir finden, dass der einzelne Preis für eine einzelne Leistung auch gar nicht unbedingt der springende Punkt ist. Denn es kommt darauf an, daß die Gesamtkosten angemessen sind. Wenn der billige Jakob seine Spritze ganz billig macht – sie aber gar nicht nötig war? Dann war billig doch verdammt teuer. Und: Auch eine Billigpraxis verdient ihr Geld. Denn sie spart - womöglich am guten Nahtmaterial, an fairen Löhnen, an besseren Schmerzmitteln? 

 

Gern erläutern wir unsere Arbeit und unsere Abrechnung. Auf ihren Wunsch erstellen wir Kostenvoranschläge, soweit die Situation medizinisch überschaubar ist. Fragen Sie uns einfach.

 

 

Zur Bezahlung selbst haben Sie die Wahl: entweder bar, oder per EC-Karte plus Geheimnummer.